Von Bilanzsprungrisiko oder Auffüllungsrisiko in der betrieblichen Altersvorsorge spricht man bei Eintritt von so genannten biometrischen Risiken in einer unmittelbaren Zusage, umgangssprachlich auch Direktzusage oder Pensionszusage genannt.
Die Wirkung solch eines Ereignisses, wie zum Beispiel dem Eintritt der Berufsunfähigkeit des Versorgungsberechtigten, hat auf die beiden Seiten der Bilanz derartige Auswirkungen, dass es nicht selten zur Überschuldung eines Unternehmens führen kann.
Fraglich ist, ob Steuerberater, die für das Unternehmen in einem Dauermandat tätig sind, dieses Risiko hätte erkennen, ihre Mandanten darauf aufmerksam machen und sogar Lösungsvorschläge unterbreiten müssen.
In einem Impulsvortrag werden René Koller, Felix Menze und Klaus Schulze-Zurmussen das Thema erläutern und Lösungsansätze skizzieren.
Für das leibliche Wohl ist gesorgt.
Vortragende:
1. Herr René Koller, Betriebswirt bAV (FH)
2. Herr Felix Menze, Versicherungskaufmann
3. Herr Klaus Schulze-Zurmussen, Leiter Mathematik Pensionsmanagement AG