Wir laden Sie herzlich zu unserer Veranstaltung ein:
Im Januar 2018 ist das Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) mit zahlreichen Neuerungen im Bereich der betrieblichen Altersversorgung in Kraft getreten. Der Zuschusspflicht für alte und neue Entgeltumwandlungen müssen sich alle Arbeitgeber stellen. Die generelle Anhebung der steuerlichen Förderung wie auch der Förderbetrag für „Geringverdiener“ und die Möglichkeit einer reinen Beitragszusage im Rahmen des Sozialpartnermodells sind ebenfalls von großer Relevanz.
Referent:
Rechtsanwalt Ulrich Beeger, Leiter Mitgliederberatung, Recht und Steuern beim Industrie-Pensions-Verein e.V. Berlin
Für Ihr leibliches Wohl ist gesorgt, über eine rege Teilnahme würden wir uns sehr freuen.